Nachdem in den vergangenen Jahren zahlreiche gesetzliche Vorgaben geändert wurden, ist eine Anpassung des Bebauungsplans „Heerdmer Esch“ erforderlich; diese Notwendigkeit wird nicht in Frage gestellt. Dem vorgelegten Bebauungsplan können wir jedoch in der aktuellen Fassung nicht zustimmen.
Dieser Bebauungsplan wurde von Westfleisch in Auftrag gegeben, ohne mit den Anliegern eine konstruktive Diskussion zu führen. Die Anlieger bemängeln zu Recht, dass ihnen ein fertiges Konzept vorgelegt wurde, an dem keine wirklichen Änderungen gewollt sind. Bei den Anhörungen und Gesprächen im laufenden Verfahren wurde auf Anregungen und Forderungen nicht eingegangen. Ein Anlieger erklärte dazu ernüchtert, dies sei „seit Bestehen des Schlachthofs Westfleisch, also seit 50 Jahren Praxis“.