Bürgermeister soll sich entschuldigen – tut es aber nicht

Siehe auch Berichte auf unserer Homepage unter „Fraktionszuwendungen werden nun rechtmäßig gezahlt“ und „Die Fraktion von Pro Coesfeld fordert vom Bürgermeister eine Entschuldigung“

Wortlaut unserer Mail vom 17.05.2018 an Bürgermeister Öhmann:

Sehr geehrter Herr Öhmann,

Sie erhielten von mir eine E-Mail, in der ich Ihnen mitteilte, dass aufgrund eines Urteils des BVerwG und in Verbindung mit einem Runderlass des Innenministeriums NRW aus 2015 die in Coesfeld vorgenommen proportionale Verteilung der Fraktionszuwendungen nicht mehr zulässig ist. Sie sahen keine Veranlassung zur Änderung. Darauf haben wir einen Antrag dazu gestellt. Spätestens bis dahin wäre eine Anpassung möglich gewesen. Nun musste der Antrag durch die Instanzen.

Pro Coesfeld in Klausur

Vorstand, Fraktion und sachkundige Bürger der freien Wählergemeinschaft Pro Coesfeld trafen sich zu einer vom Vorstand einberufenen Klausurtagung. Unter der Moderation des neuen Ersten Vorsitzenden Eberhard Ernsting diskutierten die Teilnehmer engagiert über aktuelle Fragen von kommunalpolitischer Bedeutung. Beim Thema „Stadtentwicklung“ wurde insbesondere eine Knappheit an Wohnraum in einem für durchschnittliche Einkommen bezahlbaren Preissegment bemängelt. Kritisiert wurde aber auch, dass Zukunftskonzepte kaum erkennbar seien; so habe die noch vor wenigen Jahren sehr attraktive Innenstadt bereits an Profil verloren.

Fraktionszuwendungen werden nun rechtmäßig gezahlt

Bericht der Allgemeinen Zeitung vom 19.05.2018

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und wie es in der Ratssitzung tatsächlich zuging: (bitte nehmen Sie sich die Zeit!)

Zunächst erläuterte Fraktionsvorsitzender Günter Hallay den Antrag von Pro Coesfeld. Dieser zielte darauf ab, dass die gesetzlich vorgegebenen finanziellen Zuwendungen an die Fraktionen nach dem Runderlass des Innenministeriums von 2015 ausgezahlt werden. Nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012 sowie eines daraus resultierenden Runderlasses des Innenministeriums aus 2015 war eine rein proportionale Verteilung der Finanzmittel ausschließlich nach der Fraktionsstärke für unzulässig erklärt worden.

Die Fraktion von Pro Coesfeld fordert vom Bürgermeister eine Entschuldigung

Unmittelbar nach der letzten Ratssitzung hat die freie Wählergemeinschaft Pro Coesfeld Bürgermeister Öhmann aufgefordert, sich für seine Entgleisungen öffentlich zu entschuldigen. Was war vorgefallen?
Alle Mitglieder in Kommunalparlamenten sind ehrenamtlich tätig und erhalten lediglich eine kleine Aufwandsentschädigung; finanzielle Vorteile sind mit der Ratsarbeit nicht verbunden. Der Gesetzgeber hat aber bestimmt, dass den Fraktionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine jährliche Zuwendung gewährt wird, deren Verwendung (für Computer, Drucker, Büromaterial, Fachbücher etc.) streng kontrolliert wird. Allerdings hat der Innenminister von NRW die Regeln für diese Zuwendungen bereits 2015 korrigiert – und zwar im Sinne einer fairen Gleichbehandlung auch der kleinen Fraktionen (zu denen Pro Coesfeld übrigens nicht zählt). In Coesfeld wurde die neue Rechtslage bislang ignoriert.

Pro Coesfeld für Online-Übertragungen der öffentlichen Ratssitzungen

Ein altes Sprichwort sag: „Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, muss der Prophet zum Berg kommen“ – oder anders ausgedrückt: „Wenn kein Bürger zu den Ratssitzungen kommt, müssen die Ratssitzungen zum Bürger“. Das ist der innovative Gedanke eines Antrags der Wählergemeinschaft, der in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates diskutiert werden soll.