Kommentar zum Kommentar der Allgemeinen Zeitung vom 12.12.2020

Eine Frage der Gerechtigkeit?
Wir sind nicht im Wahlkampfmodus, wenn man sich wehrt, die Bürgerinnen und Bürger vor überproportionalen Gebührenerhöhungen zu verschonen. Statt der bisherigen allgemeinen Gebührenordnung des Landes soll nämlich jetzt eine eigene Gebührensatzung der Stadt einen höheren Beitrag in das Budget des Standesamtes spülen. Die Steigerungen für Leistungen des Standesamtes reichen dabei von 50 – 220 %!

Die Argumentation der Verwaltung, man habe jahrelang die Gebühren nicht erhöht, kann dabei auch kein Trost sein. Hierbei wird klar, dass unter der Ära Öhmann offensichtlich routinemäßige Überprüfungen und Bewertung von Dienstleistungen der Stadt nicht auf der Agenda standen.

Wir wissen, dass laut Gemeindeordnung bei den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung einer Kommune Gebühren- oder Beitragserhöhungen vor allgemeinen Steuererhöhungen stehen. Wir verweigern uns jedoch keiner moderaten Erhöhung, wir wehren uns nur gegen diese drastischen Sprünge. Leider wurden die Anträge der beiden Wählergemeinschaften auf moderate bzw. stufenweise Anhebung erst gar nicht zur Abstimmung gestellt.


 

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