Positionspapier zu Westfleisch 14.05.2020

Leider werden auf Facebook und in Leserbriefen Behauptungen aufgestellt, die nicht zutreffen und die Bürger verwirren. Gerade heute (14.05.2020) war in der Allgemeinen Zeitung der Leserbrief eines Ratsherren der Grünen aus Coesfeld abgedruckt, in dem dieser behauptete außer den Grünen hätten die anderen Fraktionen der Erweiterung von Westfleisch zugestimmt. Das ist falsch und vorsichtig formuliert sehr fahrlässig. Zugestimmt haben die Fraktionen einem sog. Aufstellungsbeschluss. Über die Erweiterung von Westfleisch in Coesfeld wird voraussichtlich erst im kommenden Winter entschieden, wenn sämtliche Untersuchungsergebnisse und die u. a Schritte abgeschlossen sind.

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans beginnt regelmäßig mit dem Aufstellungsbeschluss (am 19.12.2019 mit 3 Gegenstimmen beschlossen). Mit ihm bekundet die Gemeinde ihre Absicht, für den Planbereich ein Verfahren der Bebauungsplanung einzuleiten. Und nur hierüber wurde abgestimmt. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich.

  • Einleitung des Verfahrens

  • Aufstellungsbeschluss

  • Vorentwurf durch Verwaltung

  • Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

  • Auslegungsbeschluss (öffentliche Auslegung)

  • Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden

  • Satzungsbeschluss

 

Ohne Aufstellungsbeschluss hätte Westfleisch im Bestand einige Baumaßnahmen ohne Änderung des bestehenden Bebauungsplanes durchführen können. Für die technischen Anlagen und die daraus resultierenden Emmissionswerte besteht Bestandsschutz. Mit einem neuen Bebauungsplan werden neue Gutachten erforderlich, die den aktuellen Stand der Technik und damit bessere Immissionswerte als bisher fordern.

 

„Die beantragte Erweiterung kann daher nur mit einem neuen Bebauungsplan erfolgen. Dieser Bebauungsplan muss als Satzung vom Rat beschlossen werden, erst dann kann die Baugenehmigung erteilt werden. Insofern ist die Aussage, der Erweiterung zugestimmt zu haben, falsch.“ so Fraktionschef Günter Hallay

 

Die hier aufgezeigten Schritte beschreiben natürlich nur die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Sind sie erfüllt und rechtmäßig, wird über den Bebauungsplan und damit über die mögliche Erweiterung von Westfleisch abgestimmt. Als Ratsmitglieder sind wir aber auch dem Wohl der Gemeinde und damit auch unserer Einwohner verpflichtet. Insofern werden in die Abwägung zur Entscheidung dieses Bebauungsplanes auch andere Aspekte einfließen, wie z. B. ethische Fragen des Tierwohls, wirtschaftliche Aspekte und wie jetzt aktuell diskutiert auch die Situation der dort beschäftigten Mitarbeiter und deren Arbeits- und Wohnverhältnisse.