|
Es ist bedauerlich, dass in diesem Falle mit Informationen gegeizt wurde, böse gesagt, dass Informationen, bewusst oder unbewusst, von der Verwaltungsspitze zurückgehalten wurden, so zum Beispiel die Informationen über den 1978 in Abstimmung mit den Landschaftsbehörden aufgestellten Rahmenbetriebsplan und dann, viel schlimmer noch, die eindeutige Stellungnahme der Bezirksregierung Münster als Oberster Landschaftschutzbehörde vom 17.02.2006.
Â
Zitat aus dem Schreiben der Landschaftsschutzbehörde - Bezirksregierung - :
Â
„Im gültigen Regionalplan, Teilabschnitt Münsterland ist der Standort des geplanten Freizeitparks als Bereich zum Schutz der Landschaft, als Bereich der Gewässer, als Waldbereich und als allg. Freiraum- und Agrarbereich, angrenzend als Bereich zum Schutz der Natur (FFH-Gebiete) dargestellt. Diese Ziele stehen deutlich der geplanten Projektkonzeption entgegen. Trotz mehrfacher Gespräche war der Projektentwickler bisher nicht bereit eine raumverträgliche Projektkonzeption vorzulegen. Nur für eine solche Konzeption kann eine entsprechende Änderung des Regionalplanes in Aussicht gestellt werden.
Für die derzeitige Projektkonzeption ist die Einleitung eines Änderungsverfahrens des Regionalplanes nach § 20 LPlG nicht möglich. Gegen das geplante Projekt werden erhebliche landesplanerische Bedenken vorgebracht."
Â
Nach dem Besuch der Vertreter der Fa. Haniel bei PRO COESFELD haben wir den feinen Unterschied zwischen einem Projektentwickler und einem Investor erkannt. Die Fa. Haniel ist der Projektentwickler und sucht sich nach planungsrechtlicher Erlaubnis einen Investor, an den die Projektidee und das Grundstück verkauft wird. Was dann der Investor machen wird, ist der Fa. Haniel letztendlich egal, da für die Fa. Haniel nur der gewinnbringende Grundstücksverkauf interessant ist.
Â
Natürlich gäbe es Gründe, die für die Maßnahme sprechen, welche aber noch nicht abschließend abwägbar sind.
Â
Grundsätzlich sind Investitionen am Standort Coesfeld immer zu begrüßen, neben möglichen Gewerbesteuereinnahmen sind es insbesondere weitere Arbeitsplätze, die Coesfeld attraktiv machen.
Auch die touristische Nutzung wird den Standort Coesfeld weiter stärken, ob es allerdings ein intensiver Tourismus an dieser Stelle sein muss, mag dahingestellt sein.
Â
Es überwiegen aber die Gründe, die gegen eine solche Maßnahme stehen, als da sind:
Â
Der Bereich der Heide bis zur Kreisstrasse ist nach dem Regionalplan als Landschaftsschutzgebiet eingeordnet, um dieses Gebiet gruppieren sich die Naturschutzgebiete „Hünsberg", „Kuhlenvenn" und „Fürstenkuhle", welche teilweise sogar als europäische FFH-Gebiete mit hochwertigen Schutzzielen eingestuft sind. Ein derartig zusammenhängendes Gebiet darf nicht durch eine fremde Nutzung, wie sie der geplante Freizeitpark darstellt, zerstört bzw. zersplittert werden. Dieses Gebiet ist zwischenzeitlich in Naturschutzkreisen den regional bedeutenden Schutzgebieten der Rieselfelder Münster und dem Zwillbrocker Venn gleichzusetzen.
Â
Diese Gebiete wurden durch das ehrenamtliche Engagement von Naturschützern zu hochwertigen Schutzgebieten ausgebaut. Von vielen politisch Verantwortlichen wird das Engagement in einem Ehrenamt von den Bürgerinnen und Bürgern eingefordert, ja es finden sogar Ehrungen für Bürgerinnen und Bürger, die sich hier besonders verdient gemacht haben (auch in Coesfeld beim diesjährigen Stadtempfang) statt. Für die Landschafts- und Naturschutzgebiete gilt dieses nicht, hier wird aufgrund betriebswirtschaftlicher Belange und eines nicht zu verhehlenden Profitstrebens das Ehrenamt letztendlich „mit Füssen getreten".
Â
In die bisherigen Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes sind Steuer- und Spendengelder geflossen, das Ziel dieser Maßnahmen wird nunmehr nicht erreicht, die bisherigen Erfolge zum Schutz der Gebiete werden aller Voraussicht nach zerstört werden.
Â
Es bleibt zu vermuten, dass die geplante Freizeitanlage nur ein erster Schritt ist, wer will denn heute sicher sagen, dass die Anlage nicht erweitert wird, wenn sie sich in der genehmigten Größe nicht als tragbar und profitabel erweist.
In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass die Vertreter der Fa. Haniel beim Besuch bei PRO COESFELD unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben, dass eine abgespeckte kleinere Version sich nicht rechnet.
Â
Zu der Zahl der in der gehandelten Anzahl der Arbeitsplätze ist nach Aussage der Fa. Haniel festzustellen, dass diese auf Hochrechnungen über Kennzahlen basiert, es wurde seinerzeit zum Ausdruck gebracht, dass im jetzigen Planungsstadium noch keine realistische Aussage zu den zu schaffenden Arbeitsplätzen gemacht werden könne, da erst bei Vorliegen eines Betreiberkonzept eine definitive Anzahl genannt werden könne. Das Betreiberkonzept kann aber erst vom Investor, der das Gelände kauft, aufgestellt werden. Dieser Investor kann nach Aussage der Fa. Haniel aber erst gefunden werden, wenn absehbar ist, dass die Planung genehmigungsfähig ist. Somit ist PRO COESFELD der Meinung, dass hier „die Katze im Sack gekauft wird".
Â
Eine Genehmigungsfähigkeit ist nach dem zuvor zitierten Schreiben der Obersten Landesbehörde, der Bezirksregierung Münster nicht gegeben, nach unserer Meinung hätten wir uns den bisherigen Aufwand sparen können. In der Fraktion bleibt das Gefühl, von der Verwaltungsspitze durch zurückgehaltene Informationen hinters Licht geführt worden zu sein.
Â
Aufgrund des 1978 mit den Behörden abgestimmten Rahmenbetriebsplanes sind wir der Meinung, dass die bestehende Industrieanlage zurückgebaut und renaturiert werden muss, alle Argumente, dass dort eine Industriebrache bzw. -ruine zurückbleibt, sind schlichtweg falsch. Für die Renaturierung wurde seinerzeit eine Bankbürgschaft von 250.000 DM bei der unteren Landschaftsschutzbehörde (Kreis Coesfeld) hinterlegt, im Laufe der Jahre reduzierte sich dieser Betrag auf 100.000 DM. Natürlich waren diese Summen damals viel Geld, in der heutigen Zeit jedoch wird für die verbleibende Summe eine Renaturierung des Geländes sicherlich nicht mehr möglich sein. Wer könnte es dem jetzigen Eigentümer und Rechtsnachfolger, der Fa. Haniel, verdenken, nunmehr aus dieser Rechtverpflichtung auszubrechen und ein profitableres Grundstücksgeschäft zu realisieren, denn Gewinne sind immer besser als Verluste. Zweifelsohne wird die zurzeit erforderliche Renaturierung große Verluste für die Fa. Haniel nach sich ziehen.
Â
Abschließend ist festzustellen, dass PRO COESFELD für dieses Gebiet einen sanften Tourismus wünschen mit dem vollständigen Erhalt der Landschafts-, Naturschutz- und FFH-Gebiete, denn auch ein solcher Tourismus ist möglich, wie uns die Gebiete der Rieselfelder in Münster und des Zwillbrocker Venns nachhaltig beweisen.
Â
Protokollauszüge zu diesem Thema:
Â
Ausschusssitzung Umwelt, Planen und Bauen am 22.02.2006:
Â
Herr Hemker, Herr Weinkes und Herr Drecker stellen dem Ausschuss das Projekt zur Umnutzung des ehemaligen Kalksandsteinwerkes zu einem Naturbadesee und einer Anlage für Freizeitwohnen vor. Ergänzend dazu bietet Herr Hemker vertiefende Gespräche in den einzelnen Fraktionen an.
In der ausführlichen Diskussion begrüßt Herr Schneider für die CDU-Fraktion diese sinnvolle Lösung, die eine erhebliche wirtschaftliche und überregionale Bedeutung für Coesfeld nach sich ziehen würde. Allerdings habe auch der Natur- und Landschaftsschutz eine große Bedeutung. Eine Konkurrenz zum Kombibad sehe er nicht; das Projekt sei vielmehr eine Ergänzung. Er beantragt, die Angelegenheit nicht abschließend zu beraten. Seine Fraktion wolle in einer Veranstaltung mit dem Grundstückseigentümer, den Bürgern, Naturschutzverbänden und Interessierten diskutieren.
Frau Ahrend-Prinz ist der Auffassung, dass das Konzept sicherlich interessant und attraktiv für Coesfeld sei, jedoch sei der Standort ungeeignet. In jahrelanger Arbeit seien die Schutzzonen entwickelt worden. Ihre Fraktion könne sich nur einen geordneten Naturbadesee in kleiner Form mit einer kleinen Gastronomie, jedoch ohne Übernachtungsmöglichkeiten, vorstellen. Sie regt an, das jetzt vorgestellte Konzept für das Kasernengelände vorzusehen.
Herr Stallmeyer erläutert, dass es in der SPD-Fraktion keine einhellige Meinung gebe. Mehrheitlich werden jedoch weitere Untersuchungen für erforderlich gehalten. Der Charme der Planung liege nach seiner Meinung in der angestrebten geordneten Nutzung, die in anderen Bundesländern auch in Naturschutzgebieten möglich sei. Er spricht sich dafür aus, das Angebot des Investors zu Gesprächen in den Fraktionen anzunehmen.
Herr Cramer spricht sich für die Fraktion der freien Wählergemeinschaft PRO COESFELD e. V. gegen das Konzept aus. Die Heide werde überbevölkert, die Naturschutzgebiete und Wälder seien gefährdet. Die Anzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze sei Utopie. Das Vorhaben bringe für Coesfeld zu viele Nachteile und werde auch von der Bevölkerung abgelehnt. Nach weiterer Diskussion stellt Herr Peters klar, dass die Stellungnahme von Herrn Cramer den Standpunkt der Fraktion der freien Wählergemeinschaft PRO COESFELD e. V. zum jetzigen Zeitpunkt mit den jetzt vorliegenden Unterlagen darstelle. Seine Fraktion stehe einer Verschiebung und Durchführung einer von der Verwaltung organisierten Bürgerversammlung positiv gegenüber.
Â
Â
Ausschusssitzung Umwelt, Planen und Bauen am 10.05.2006:
Â
Vor der Diskussion weist Herr Backes darauf hin, dass nach Auffassung der Verwaltung alle Sachinformationen für eine erste Einschätzung der Projektidee vorliegen. Ergänzend geht er noch auf einige Informationen zum rechtlichen Rahmen ein, da in den Fraktionen ein vom NaBu vorgelegtes Schreiben der Bezirksregierung an die Stadt Coesfeld für Irritationen gesorgt habe. Dabei gehe es um landesplanerische Aussagen zu dem Vorhaben. In der Sitzung am 22.02.2006 habe er aus dem Entwurf des Schreibens, der ihm vor der UPB-Sitzung am 22.02.2006 per Mail zugeleitet wurde, vorgetragen, um die Aussagen zu Punkt 5 der Sitzungsvorlage zu korrigieren. Dabei gehe es um die Formulierung „Grundsätzlich stehen Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht gegen das Projekt." Diese Aussage wollte die Bezirksregierung klargestellt haben. Die Bedenken der Bezirksregierung seien im weiteren Text der Sitzungsvorlage erläutert, da dort ausdrücklich auf die Inanspruchnahme des Waldes, die Gefahr der Ferienwohnungen als Dauerwohnungen im Sinne einer geordneten Siedlungsentwicklung und die Auswirkungen auf die benachbarten FFH- und Naturschutzgebiete hingewiesen werde. Offensichtlich sei seine Richtigstellung zu den landesplanerischen Aussagen nicht so deutlich gewesen, dass sie wahrgenommen worden sei. Er habe in der Sitzung am 22.02. darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Ausweisungen im GEP der geplanten Nutzung nicht entsprächen und somit aus heutiger Sicht erhebliche landesplanerische Bedenken gegen das Projekt bestünden. Offensichtlich sei dies nicht deutlich genug gewesen und sei daher auch nicht protokolliert worden.
In der ausführlichen Erörterung ist Frau Woltering für die CDU-Fraktion der Auffassung, dem Investor trotz aller Bedenken die Chance zu geben, sein Konzept zu verfeinern, eine abgespeckte Lösung zu erarbeiten und ein verträgliches Miteinander zu ermöglichen. Allerdings sollte der Badesee öffentlich zugänglich gemacht werden. Die CDU-Fraktion spricht sich für eine Aufnahme in die Prioritätenliste aus. Herr Freckmann weist darauf hin, dass man erst in die Diskussion einsteige, um im Rahmen eines geordneten Planungsverfahrens zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen.
Herr Stallmeyer erklärt, dass die SPD-Fraktion eine andere Haltung vertreten hätte, wenn das Schreiben der Bezirksregierung in der Sitzung am 22.02.2006 bekannt gewesen wäre. Auch in seiner Fraktion wurde das Für und Wider heftig diskutiert. Der zurzeit vorliegenden Planung könne auf keinen Fall zugestimmt werden, es müsse deutlich reduziert werden. Es gebe Beispiele, wo das Miteinander von Mensch und Natur möglich ist. Der Investor sei jetzt gefordert, seine Planungen in diese Richtung zu überdenken. Die heute zu treffende Entscheidung sei nicht endgültig, man stehe erst am Anfang des Entscheidungsprozesses.
Â
Frau Ahrend-Prinz weist darauf hin, dass nach dem Schreiben der Bezirksregierung keine Zustimmung in Aussicht gestellt werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne dem Vorhaben auch in abgespeckter Form nicht zustimmen.
Â
Herr Peters spricht sich für die Fraktion der freien Wählergemeinschaft PRO COESFELD e. V. grundsätzlich gegen das Projekt aus. In der Abwägung überwiegen nach seiner Auffassung die negativen Gründe. Die bestehenden Naturschutz- und FFH-Gebiete seien von den ehrenamtlichen Verbänden über viele Jahre gepflegt worden. Eine kleinere Variante werde sich für den Investor, der bislang noch gar nicht feststehe, nicht rechnen und führe über kurz oder lang zu einer Vergrößerung des Projektes. Die in der vorliegenden Planung angedachten 80 Arbeitsplätze seien unrealistisch. Eine Genehmigungsfähigkeit sei in keinster Weise gegeben.
Die Fraktion der freien Wählergemeinschaft PRO COESFELD e. V. entscheide sich für den flächendeckenden Naturschutz. Eine solche Anlage gehöre dort nicht hin.
Â
Herr Kraska weist darauf hin, dass auch der FDP das Schreiben der Bezirksregierung vorliege. Diesen klaren Aussagen könne sich seine Fraktion nicht verschließen. Er sehe keine Möglichkeit, mit der jetzigen Planung weiterzuarbeiten.
Â
Ratssitzung am 18.05.2006:
Â
Die erste und einzige Einwohnerfragestunde im Rat der Stadt (Wahlperiode 2004 - 2009)
-da ansonsten überwiegend abgelehnt von den Altparteien CDU, SPD, FDP und Grüne -
Â
Von Frau Hidding wurden im Auftrage der Nachbarschaft Wittenfeld, folgende Fragen gestellt:
1. Wie lange können noch Sandabgrabungen am Kalki vorgenommen werden und wie groß ist die Fläche, die dafür zur Verfügung steht?
2. Müssen beim Bau einer solchen Freizeitanlage Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Naturschutz durchgeführt werden? Wenn ja, wie kann der Eigentümer angehalten werden, diese auch einzuhalten?
3. Sollte der Eigentümer die Freizeitanlage nicht bauen, kann er dann zur Renaturierung des Kalki gezwungen werden?
4. Wenn der Zustand, wie er zurzeit vorherrscht und nicht mehr hinnehmbar ist, auch in Zukunft bleibt, wer ist verantwortlich für die Flächen rund um das Kalki?
5. Kann die Verbindungsstraße zwischen Muddeler Stiege und Goxel durch verkehrslenkende Maßnahmen so gestaltet werden, dass kein Durchgangsverkehr mehr stattfindet?
6. Ist es möglich, die Tagesordnung von Sitzungen so festzulegen, dass Tagesordnungspunkte, die den Bürger besonders interessiere, zu Beginn angesetzt sind?
Â
Von Herrn Backes wurden die Fragen wie folgt beantwortet:
Â
zu 1.
Bei der Fläche handelt es sich etwa um die Größe, so wie sie heute sichtbar ist. Es dürfen bis zu ca. 1,3 Mio. cbm abgegraben werden. Es ist nicht bekannt, welche Mengen tatsächlich abgegraben wurden. Eine Zeitbegrenzung ist nach Kenntnisstand der Verwaltung nicht vorgegeben.
Â
zu 2.
Die in der Genehmigung geforderten Ausgleichsmaßnahmen sind teilweise durchgeführt. Der Rest muss noch durchgeführt werden. Der Abschlussbetriebsplan wir dies regeln.
Â
zu 3.
Der Investor kann nicht zur Renaturierung gezwungen werden. Jedoch müsste der Eigentümer diese im o.g. Umfang vornehmen. Hierfür steht eine Bürgschaft in gewisser Höhe zur Verfügung.
Â
zu 4.
Verantwortlich ist zunächst der Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht. Hierfür reicht eine entsprechende Beschilderung aus. Zu mehr ist er rechtlich nicht verpflichtet. Anders ist dies bei Belästigungen die von der Nutzung des Grundstücks auf die Nachbarschaft ausgehen. Hier ist die Stadt zuständig. Daher schreitet bei widerrechtlichen Handlungen die Stadt Coesfeld im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens, ggfls. in Verbindung mit der Polizei ein.
Â
zu 5.
Grundsätzlich denkbar ist eine entsprechende Beschilderung, indem die Straße für den Anliegerverkehr freigegeben und den Durchgangsverkehr gesperrt wird. Ob sie die gewünschte Wirkung hat ist fraglich.
Â
Â
Â
zu 6.
Wie bereits heute geschehen, werden die den Bürger interessierenden Tagesordnungspunkte in den Sitzungen zu Beginn behandelt.
Â
Â
Herr Bücking erinnert daran, dass es heute darum gehe, ob die Planung der Freizeitanlage in die Prioritätenliste des Fachbereiches Planung, Bauordnung und Verkehr aufgenommen werden soll oder nicht. Wenn das Volumen des Projektes verringert werde, sehe er die Chance sowohl die Natur zu schützen als auch eine Naherholung zu ermöglichen zum Wohle der Coesfelder Bevölkerung. Ein Kompromiss zwischen Durchführung des Projektes und Naturschutz sei möglich.
Frau Ahrendt-Prinz beantragt namens der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, die Planung zur Umnutzung des ehemaligen Kalksandsteinwerkes nicht in die Prioritätenliste aufzunehmen. Erst nach Beratung der neuen kleineren Variante im zuständigen Fachausschuss Umwelt, Planen und Bauen und nach einer positiv beschiedenen Stellungnahme durch die Bezirksregierung kann eine Aufnahme in die Prioritätenliste erfolgen.
Â
Herr Backes erläutert, dass auch bei anderen Projekten über die Aufnahme in die Prioritätenliste entschieden werden müsse, ohne dass das Projekt schon völlig konkret sei. Sollte dieser Schritt nicht gemacht werden, stünde die Verwaltung ohne Planungsauftrag dar. Eine weitere Bearbeitung gäbe es nicht mehr.
Â
Frau Schall hebt hervor, dass durch das vorgesehene Projekt im Rahmen der kleinen Variante endlich Schluss sei mit dem wilden Baden am Kalki.
Â
Herr Hesse bezieht für die Fraktion der freien Wählergemeinschaft PRO COESFELD e.V. Stellung. Hier stehe der Vorgarten Coesfelds zur Disposition. Die Firma Haniel habe das Grundstück aus dem Interesse eines Wettbewerbsvorteils erworben. In der Folge seien Arbeitsplätze verloren gegangen und Produktionsanlagen veräußert worden. Ein Investor für die geplante Freizeitanlage sei nicht bekannt. Sollte sich die kleinere Variante in einigen Jahren als unwirtschaftlich erweisen stünde der Rat vor der Entscheidung, einer Erweiterung zuzustimmen, um eine mögliche Insolvenz abzuwenden. Um das zu vermeiden, solle man der Natur den Lauf lassen.
Â
Herr Nielsen ist nach seiner persönlichen Auffassung überzeugt davon, dass der Naturschutz nicht angemessen berücksichtigt werden könne. Er sieht für sich keine Möglichkeit, dem Projekt seine Zustimmung geben zu können.
Â
Beschluss:
Das Projekt der Firma Haniel zur Umnutzung des ehemaligen Kalksandsteinwerks zu einem Naturbadesee und einer Anlage für Freizeitwohnen (Ferienhäuser und/oder hochwertiger Campingplatz) wird zur Kenntnis genommen. Das Projekt soll unter Priorität S 21 in die Prioritätenliste des Fachbereichs Planung, Bauordnung und Verkehr aufgenommen werden.
Â
|