Sonntag, 05. Februar 2012
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Leserbrief zur Darstellung Herrn Kraska Drucken E-Mail
In der Diskussion um die Änderung des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet Dreischkamp hat PRO COESFELD nie einen Hehl daraus gemacht, eine Zustimmung zu verweigern, wenn nicht alle begleitenden Parameter wie Aussage zu den künftigen Ausgleichsflächen und auch die Wertermittlung des Grundstücks rechtzeitig vorliegen. Da noch nicht alle Parameter wie die Wertermittlung vorlagen, hat PRO COESFELD gegen die Auslegung des Bebauungsplanes gestimmt, wir denken, ein gutes demokratisches Recht, da es hier auch um das Vermögen der Gemeinde und somit um die Steuergelder der Bürger geht.

Wenn der Ratskollege Herr Kraska nunmehr sehr pauschal behauptet, die Ratsmitglieder von PRO COESFELD wollten geltendes Gesetz außer Kraft setzen, so hat er die gesetzlichen Hintergründe entweder nicht recherchiert oder er hat sie nicht verstanden. Regelungen zu Ausgleichsflächen in einem festgesetzten Bebauungsplan werden übergeordnet im Baugesetzbuch und detailliert im Landschaftsschutzgesetz geregelt. Da in Baugebieten immer die Interessen von privatem und ggf. öffentlichem Eigentum berührt sind und somit der finanzielle Wert von Grundstücken streitig sein könnte, regelt das Baugesetz auch diese Fälle, entweder durch Umlegung oder durch den Hinweis auf die Wertermittlungsverordnung. Grundstücks- und Immobilienkosten können nach dem Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren ermittelt werden, in der Praxis wendet man oftmals alle drei Verfahren an, um sicher zugehen, dass der Grundstückswert optimal und objektiv ermittelt wurde. Dass eine hochwertige Ausgleichsfläche auch vom finanziellen Wert her hochwertig eingestuft werden muss, versteht sich nach den gesetzlichen Vorgaben von selbst. Da einige Ratsmitglieder von PRO COESFELD auch beruflich mit dieser Thematik beschäftigt sind, kennen sie Recht und Gesetz sowie die dazugehörige Rechtssprechung. Diese Erfahrung wird in die politische Arbeit von PRO COESFELD eingebracht, damit Sachpolitik auch gelebt werden kann, somit werden alle Sitzungsvorlagen auf einem hohen Kompetenzniveau der Fraktion diskutiert und für die darauf folgenden Sitzungen vorbereitet.
In dem Leserbrief hat der Ratskollege Herr Kraska keine Fakten und Rechtsgrundlagen genannt, sondern nur pauschal die Behauptung aufgestellt, PRO COESFELD verstoße gegen geltendes Gesetz. Dieser Vorwurf kann in vorgenannter Angelegenheit nicht gelten, da es sich bei der Abstimmung um einen Zwischenschritt handelt und zudem bei der Abwägung um die zur Rede stehende Ausgleichsfläche für den Bürger erkennbar sein sollte, wie der Wert dieses städtischen Grundstücks durch Wertermittlung nach o.a. Wertermittlungsverordnung bemessen wird. Die endgültige Abstimmung erfolgt dann mit dem Satzungsbeschluß zum Bebauungsplan, dieser erfolgt im nächsten Schritt. Spätestens dann sollte die Wertermittlung vorliegen, so wird es zumindest in anderen Kommunen und Städten gehandhabt, denn schließlich sind wir Kommunalpolitiker die von den Bürgern gewählten Vertreter, die immer das Gemeinwohl, und dazu gehört zweifelsohne auch das Vermögen, im Blick haben sollten.


Hermann Josef Peters
Ratsherr für PRO COESFELD
Klinkenhagen 3
48653 Coesfeld

 

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